Archive for the ‘Bibliothekgesetz’ Category
Jede Menge Nobelpreise für den @EuropeanaBot
Nun gut, der EuropeanaBot findet jetzt österreichische Orte und Katzenbilder. Das ist ja alles ganz nett, aber doch ein sehr eingeschränktes Themenspektrum.
Also war ich auf der Suche nach einem weiteren offenen Datenset, mit dem sich in der Europeana interessante Bilder finden lassen. Personendaten sind da relativ naheliegend (es gibt etwa jede Menge Bilder von Schauspielerinnen oder Politikern). Eine ziemlich interessante Menge an potentiellen Suchtermen ist aber auch die Liste der NobelpreisträgerInnen, die dankenswerterweise als offene Daten im JSON- oder CSV-Format zur Verfügung gestellt wird.
Insgesamt ist das eine Liste mit 864 Personennamen und wenn man damit die Europeana füttert, bekommt man so schöne Ergebnisse, wie etwa ein Bild von Konrad Lorenz auf dem Motorrad:
Die Liste wird vom Bot wieder durchgemischt und Ergebnisse werden mit verschiedenen Texten getwittert. Die Tweets sind also insgesamt wieder etwas interessanter geworden und das Verhältnis der einzelnen Themenbereiche hat sich damit zu 10 % Katzenbilder, 30 % Ortsbilder, 50 % NobelpreisträgerInnen und 10 % Sonstiges verschoben.
Die genauen Änderungen kann man wieder auf GitHub verfolgen.
Öha, die Piraten mögen gedruckte Bücher…
Auch wenn mich NRW am 13. Mai leider nicht mitspielen lässt, habe ich mir einmal das Wahlprogramm der Piraten angeschaut…

Cover der PDF-Version
Ein Abschnitt beschäftigt sich auch mit Bibliotheken und fängt für eine „Digitalpartei“ etwas ungewohnt an:
Die NRW-Piraten betrachten gedruckte Bücher als eine wertvolle Kulturform.
Etwas typischer geht es weiter unten weiter:
Der freie Zugang zu Wissen und Informationen ist ein zentraler Bestandteil unserer Politik.
Der nächste Absatz beschäftigt sich mit Bürgerbeteiligung in Bibliotheken, darin wird unter anderem eine Bürgerbeteiligung bei der Erwerbung gefordert.
Altgediente BibliothekarInnen werden jetzt wahrscheinlich müde mit Anschaffungsvorschlagsformularen winken oder auf patron-driven-acquisition bei E-Books oder andere coole Projekte verweisen. Natürlich sind das nur punktuelle Ansätze, aber bei einer kleinen ÖB würden die Kosten eines Verfahren zur Bürgerbeteiligung etwa zu Schwerpunktsetzung bei der Medienauswahl wahrscheinlich höher sein, als der Erwerbungetat an sich..
Die allgemeine Wertschätzung von Bibliotheken zeigt sich im folgenden Absatz (auch wenn nicht ganz klar ist, was mit „hochschwelligen Seminaren“ jetzt gemeint sein soll..)
[…] bieten Bibliotheken entscheidende kulturelle Integration: Verschiedene Kulturen können dargestellt und präsentiert sowie verbindende Eigenschaften deutlich gemacht werden. So entsteht eine wertvolle Brücke für Bürger verschiedenster Herkunft abseits der ausgetretenen und teils unwirksamen Pfade von „Integrationspolitik“. Bücher und Bibliotheken sind als ein Instrument von und für Bürger für eine offene, gebildete und tolerante Gesellschaft zu platzieren, mit niederschwelligen Angeboten ebenso wie mit hochschwelligen Seminaren und Projekten.
Der letzte Abschnitt steht unter der Überschrift Digitalisierung des Bibliotheksbestandes, allerdings ist das auch wieder sehr vage:
Die Digitalisierung des Buchbestandes unserer Bibliotheken wollen wir konsequent vorantreiben. Digitale Inhalte sind leicht zugänglich und können direkt weiterverarbeitet werden. Volltextsuche ermöglicht vollkommen neue Formen der Recherche.
Daher wollen wir die bestehenden Projekte zur Digitalisierung vorantreiben, die Zugänglichkeit verbessern und weitere Projekte initiieren.
Was soll digitalisiert werden? Gemeinfreie Werke? Urheberrechtlich geschütztes Material etwa für elektronische Semesterapparate (deren Aufbau massivst durch das Stuttgarter Urteil erschwert wurde)?
Wer soll digitalisieren? Die Landesbibliotheken? Das hbz?
Also alles in allem eh ganz nette Worte, aber auch halt nicht sehr konkret. Viele „piratige“ bibliothekarische Themen (Urheberrecht und Verwertungsansprüche in der Fernleihe, elektronische Ressourcen und Informationsversorgung, bildungsfreundliches Urheberrecht, etc..) sind zwar eher bundespolitische Angelegenheiten, aber interessant wäre zum Beispiel eine Aussage der Piraten zu einem Bibliotheksgesetz für NRW gewesen.
„Snakkerdu dansk“* beim Bibliotheksgesetz?
Aus der im „Internet ist ja eh genug Platz“-Abteilung…
Heute habe ich meine Masterarbeit auf E-LIS hochgeladen. Ich fand es ja spannend, mich im Rahmen meines Studiums auch einmal näher mit Themen beschäftigen zu können die eben so gar nichts mit meiner täglichen Arbeit als Techniker in einer Verbundzentrale zu tun haben.
Ursprünglich wollte ich ja die Entwicklung eines Bibliotheksgesetzes in Nordrhein-Westfalen begleiten, da hat mir aber die Politik einen Strich durch die Rechnung gemacht. Aber Deutschland hat ja genug Bundesländer…
Diese Arbeit beschäftigt sich mit einem Vergleich der Bibliotheksgesetzgebung in Dänemark mit Deutschland. Die Verwaltungsstruktur und das politische Umfeld in beiden Ländern wird im Bezug auf das Bibliothekswesen dargestellt und verglichen. Weiters wird die Geschichte und der aktuelle Stand der Bibliotheksgesetzgebung in Dänemark und in den einzelnen Bundesländern Deutschlands beleuchtet und Perspektiven für die zukünftige Entwicklung diskutiert. Das erste „richtige” Bibliotheksgesetz wurde 2008 in Thüringen erlassen. Die Inhalte dieses Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG) werden mit denen der Novelle des dänischen “Lov om biblioteksvirksomhed” von 2000 verglichen. Im Fazit wird versucht, Folgerungen aus der dänischen legislativen Tradition zu ziehen und Perspektiven für eine eigenständige deutsche Entwicklung aufzuzeigen.
Naja, viel Spaß beim Lesen!
* Im Zweifelsfall sticht die Referenz an eine wunderbare österreichische Indie-Band die sprachliche Korrektheit..
Ausflug nach Düsseldorf zum Bibliotheksgesetz
Aus Gründen eine kleine thematische Erweiterung des Blogs..
Am 4. Mai fand im Landtag NRW eine öffentliche Anhörung zum geplanten „Gesetz zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes und zur Änderung der Landschaftsverbandsordnung“ [PDF] statt.
Hier ein paar lose Eindrücke von dieser Veranstaltung:
Es war spannend einmal einen Einblick in die politische Arbeit zu bekommen und zu sehen welche politischen Akteure (von Gewerkschaften bis zum Borromäusverein) beteiligt sind. Verschiedene Gruppen wurden um Stellungnahmen gebeten, die einzelnen Dokumente sind über die Landtagsdokumentation abrufbar.
Begonnen wurde die Sitzung mit mehr oder weniger detaillierten Eingangsstatements der geladenen Sachverständigen:
- kommunale Spitzenverbände: Bibliotheksgesetz nicht notwendig, wäre eine Überreglementierung
- Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe: würden die Fachstellen gerne übernehmen, durch die Landesmedienzentren gibt es schon Know-How in ähnlichen Bereichen
- vbnw: Auch wissenschaftliche Bibliotheken sollten in den Blick dieses Gesetzes. Es gibt genügend Regelungsbedarf der ein eigenes Gesetz rechtfertigt (etwa die Regelung landesbibliothekarischer Aufgabe, Schulbibliotheken, …).
- DBV: Es gibt „Bedrohungszenarien“ (z.B: Schließungen) die Gesetze erforderlich machen und es findet ein „Umdenkungsprozess“ statt, der die Tatsache, dass Bibliotheken Infrastruktur sind in das Bewusstsein rückt.
- ver.di: Infrastruktur und Finanzierung müssen gesichert werden, die Vernetzung von öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken soll gefördert werden und die Sicherung des kulturellen Erbes ist wichtig
- BIB: Förderrichtlinien anpassen um die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Bibliothekssparten zu fördern. Das hbz sollte verstärkt auch Ansprechpartner für öffentliche Bibliotheken sein.
- AG für Bildung der SPD Sachsen: Bibliotheken mehr als Kultureinrichtung, daher ein eigenes Gesetz und kein allgemeines Kulturförderungsgesetz.
- Vertreter kirchlicher Träger: keine so starke Differenzierung nach Träger im Gesetz, Bibliotheken in kirchlicher Trägerschaft auch als öffentliche Bibliothek ansehen und vermehrt fördern
- Landes-AG Schulbibliotheken in NRW e.V.: Situation der Schulbibliotheken ist schlecht, diese sollten im Gesetz verankert und gefördert werden.